§
1. Gültigkeit der Bestimmungen
Die Firma BCH Internetservice (nachfolgend BCH genannt) führt ihre
Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die
AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende
AGB werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst
im Falle der Leistung nicht Vertragsbestandteil.
§
2. Vertragsabschluß
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend.
Mit Eintragung des Antragstellers kommt der Vertrag zustande. Eine schriftliche
Annahme des Eintragungsantrages ist nicht erforderlich.
Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung
per Brief oder Telefax.
§
3.Rechtliche Verantwortung
Die Verantwortung für die Inhalte der Eintragung trägt ausschließlich
der jeweilige Werbetreibende. Er garantiert, dass die Inhalte der Werbung
nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote
oder die guten Sitten verstoßen. Der Werbetreibende garantiert des
weiteren, dass durch die Schaltung seiner Werbung Rechte Dritter nicht
beeinträchtigt werden.
Der Auftraggeber stellt BCH von allen Ansprüchen frei, die Dritte
gegen BCH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber
nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt
die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
§
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Eintragung des Vertragspartners auf den Webseiten
fällig. BCH stellt eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb
von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann BCH Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent über
dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon
ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall
eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
§
5. Gewährleistung / Haftung
BCH
leistet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr,
Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung
nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Einwendungen gegen
eine ordnungsgemäße Durchführung eine Werbeauftrages müssen
innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ausführung schriftlich dargelegt
werden. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt
nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet,
so ist BCH berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb eines
angemessenen Zeitraumes nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl,
ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
BCH haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Es sei denn,
es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere
aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet BCH nicht,
soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft
fällt. Für BCH nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich
des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet BCH
nicht. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch
außervertragliche Ansprüche.
§
6. Schlußbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Coburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt,
am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.
Sollte
eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt,
die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
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