Allgemeine Geschäftsbedingungen
 


§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

Die Firma BCH Internetservice (nachfolgend BCH genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende AGB werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung nicht Vertragsbestandteil.

§ 2. Vertragsabschluß

Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Mit Eintragung des Antragstellers kommt der Vertrag zustande. Eine schriftliche Annahme des Eintragungsantrages ist nicht erforderlich.

Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Telefax.

§ 3.Rechtliche Verantwortung

Die Verantwortung für die Inhalte der Eintragung trägt ausschließlich der jeweilige Werbetreibende. Er garantiert, dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Werbetreibende garantiert des weiteren, dass durch die Schaltung seiner Werbung Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.

Der Auftraggeber stellt BCH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen BCH stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Die Vergütung ist nach Eintragung des Vertragspartners auf den Webseiten fällig. BCH stellt eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann BCH Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 5. Gewährleistung / Haftung

BCH leistet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften Gewähr, Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigen, bestehen nicht. Einwendungen gegen eine ordnungsgemäße Durchführung eine Werbeauftrages müssen innerhalb von 7 Tagen nach seiner Ausführung schriftlich dargelegt werden. Wird die Werbung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß geschaltet, so ist BCH berechtigt und verpflichtet, die Schaltung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nachzuholen. Schlagen zwei Nachbesserungen fehl, ist der Werbetreibende zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
BCH haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet BCH nicht, soweit nicht der Schaden in den Bereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für BCH nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet BCH nicht. Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

§ 6. Schlußbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist Coburg, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggeber zu klagen.

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

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